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Bodenrichtwert

Was ist ein Bodenrichtwert?

Er ist gem. § 196 BauGB ein durchschnittlicher Lagewert.

Konkret bedeutet dies, dass es sich dabei um ein Durschnittspreis von Grundstücken in einer Bodenrichtwertzone handelt. Diese sollten dabei eine im Wesentlichen vergleichbare Bebauungsstruktur aufweisen.

Neben dem eigentlichen Bodenrichtwert sind die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks wichtiges Kriterium bei der Bewertung von Grundstücken.

Der Bodenrichtwert bezieht sich jeweils auf ein fiktives Bodenrichtwertgrundstück, welchem konkrete Eigenschaften wie z.B. Grundstücksgröße, GFZ, Erschließungssituation und Entwicklungszustand zugeordnet wurden.

Weichen die Eigenschaften des zu bewertenden Grundstücks von den Eigenschaften des Bodenrichtwertgrundstücks ab, so ist der Bodenrichtwert an die Eigenschaften des Bewertungsgrundstücks anzupassen. Dies geschieht u.a. mithilfe von geeigneten Umrechnungskoeffizienten. Der Bodenrichtwert ist (soweit die Eigenschaften voneinander abweichen) also nur nach Anpassung an die tatsächlichen Eigenschaften des Bewertungsgrundstücks anwendbar. Das Multiplizieren des Bodenrichtwerts mit der Grundstücksgröße ohne entsprechende Prüfung und ggf. notwendige Anpassung führt meistens zu falschen Ergebnissen.

In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu
ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte werden turnusmäßig wenigstens aller zwei Jahre veröffentlicht. Sie können von jedermann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses erfragt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit diese auf folgenden Online-Portalen des jeweiligen Landkreises einzusehen.