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Verkehrswert

 

Verkehrswert – Gutachten

  • gerichstfest – halten jeder kritischen Prüfung stand
  • objektiv – unabhängig und unparteiisch
  • lückenlos nachvollziehbar – vollständig dokumentierte Quellen und Datennachweise
  • nachprüfbar – ausführliche Beschreibung und marktgerechte Wüdigung aller wertrelevanter Gegebenheiten
  • systematisch – übersichtlicher und verständlicher Gutachteninhalt
  • umfassend betreut – von der Erstberatung bis zur Übergabe des Verkehrswert – Gutachtens

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Ablauf der Verkehrswert – Ermittlung

  • Persönliches Gespräch  und Feststellung des Bewertungsgegenstandes sowie des Bewertungszweckes
  • Mit einem schriftlichen Auftrag werden Umfang, Gegenstand und Kosten des Gutachtens bzw. der Grundstück bezogenen Beratung oder sonstigen Dienstleitung konkretisiert
  • Prüfen auf Vorhandensein bereits vorliegender Unterlagen (Bauzeichnungen sowie Baubeschreibungen, Flurstückskarte, aktueller Grundbuchauszug,  Mietverträge u. a.). Im Falle des Nichtvorliegens bin ich Ihnen gern bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich.
  • Durchführung der Ortsbesichtigung (Aufnahme der baulichen und sonstigen Gegebenheiten, ggf. Aufmaßnahme der zu bewertenden Objekte Inaugenscheinnahme des Bewertungsobjekts).
  • Erstellung des Gutachtens
  • Persönliche Übergabe und Besprechung des Gutachtens – bei regionalen Auftraggebern (soweit erforderlich) bzw. Übersendung des Verkehrswert – Gutachtens.
  • Für eventuelle Fragen stehe ich Ihnen gern auch zu späterem Zeitpunkt zur Verfügung.

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Erläuterungen zum Verkehrswert

  • Um Ihre Immobilie marktgerecht einschätzen zu können, bedarf es einer umfassenden Information sowohl über die Baulichkeit selbst als auch über die rechtlichen Gegebenheiten am Grundstück.
  • Eine qualifizierte Immobilienbewertung hängt maßgeblich von umfangreichen Informationen ab. Grundstücksbewertung heißt somit alle den Marktteilnehmer bei seiner eigenen Kaufpreisbemessung beeinflussenden Grundstückseigenschaften zu recherchieren, zu erkennen und marktgerecht im Gutachten einfließen zu lassen.
  • Die dabei vorauszusetzende Objektivität der Einschätzung des Werts der Immobilie selbst sowie der einzelnen wertbestimmenden Merkmale des Bewertungsgrundstücks bilden das Fundament einer rechtssicheren und marktkonformen Grundstücksbewertung.
  • Grundstückswertermittlung bedeutet insofern subjektive Meinungen und Einschätzungen des Laien unberücksichtigt zu lassen und durch objektive neutrale Werteinschätzungen zu ergänzen bzw. zu ersetzen.

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 Marktwertreporte und Kurzgutachten

  • objektiv – unabhängig und unparteiisch
  • umfassend betreut – von der Erstberatung bis zur Übergabe
  • zur privaten Verwendung – nicht geeignet zur Weitergabe, zur Vorlage bei Ämtern/Behörden oder im Streitfall
  • beschränkt auf das Wesentliche – deshalb kostengünstig und schnell

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Ablauf eines Marktwertreports

  • Persönliches Gespräch  und Feststellung des Bewertungsgegenstandes sowie des Bewertungszweckes
  • Mit einem schriftlichen Auftrag werden Umfang, Gegenstand und Kosten konkretisiert
  • Durchführung der Ortsbesichtigung (Aufnahme der baulichen und sonstigen Gegebenheiten, ggf. Aufmaßnahme der zu bewertenden Objekte Inaugenscheinnahme des Bewertungsobjekts).
  • Erstellung der Wertermittlung
  • Persönliche Übergabe und Besprechung der Wertermittlung – bei regionalen Auftraggebern (soweit erforderlich) bzw. Übersendung
  • Für eventuelle Fragen stehe ich Ihnen gern auch zu späterem Zeitpunkt zur Verfügung.

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Erläuterungen zum Marktwertreport

  • Um Ihre Immobilie marktgerecht einschätzen zu können, bedarf es einer umfassenden Information sowohl über die Baulichkeit selbst als auch über die rechtlichen Gegebenheiten am Grundstück.
  • Eine qualifizierte Immobilienbewertung hängt maßgeblich von umfangreichen Informationen ab. Grundstücksbewertung heißt somit alle den Marktteilnehmer bei seiner eigenen Kaufpreisbemessung beeinflussenden Grundstückseigenschaften zu recherchieren, zu erkennen und marktgerecht im Gutachten einfließen zu lassen.
  • Die dabei vorauszusetzende Objektivität der Einschätzung des Werts der Immobilie selbst sowie der einzelnen wertbestimmenden Merkmale des Bewertungsgrundstücks bilden das Fundament einer rechtssicheren und marktkonformen Grundstücksbewertung.
  • Grundstückswertermittlung bedeutet insofern subjektive Meinungen und Einschätzungen des Laien unberücksichtigt zu lassen und durch objektive neutrale Werteinschätzungen zu ergänzen bzw. zu ersetzen.

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