Gutachten prüfen und Plausibilitätskontrollen
Gutachten prüfen, dass spart Zeit, Geld und Nerven, da es Gewissheit gibt. Konkret können damit ggf. vorhandene Vorurteile ausgeräumt werden, wodurch sich Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens erübrigt. Oder aber schafft es Gewissheit, dass Fakten und insbesondere maßgebliche Wertigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt wurden und ein weiteres Gutachten (Gegengutachten) notwendig ist.
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Das Ergebnis eines Verkehrswertgutachtens entspricht selten den Vorstellungen beider Parteien, da diese unterschiedliche Interessen und Intentionen hinsichtlich der Wertfeststellung hegen.
Um es auf den essentiellen Punkt zu bringen – einer muss zahlen – einer wird ausgezahlt.
Häufig wenden sich Klienten an mich, denen ein Gutachten über die gegenständliche Immobilie in Erbangelegenheiten, Scheidungen und sonstigen Fällen von der Gegenpartei vorgelegt wurde.
Für einen Laien ist ein Gutachten oftmals jedoch kaum zu prüfen. Wenngleich ein Gutachten bereits nach Werkvertragsrecht für den Verbraucher, egal ob Laie oder Fachmann, nachvollziehbar, nachprüfbar und natürlich in den Tatsachen stimmig sein sollte, ist es für den ungeübten Blick und ohne Hintergrundwissen eigentlich kaum möglich die Richtigkeit zu erfassen oder Fehler zu erkennen.
Vorgenannte Voraussetzungen an ein Gutachten (Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, etc.) sind insbesondere bei so genannten Kurzgutachten nicht gegeben, da diese auf essentielle Beschreibungen verzichten und kausale Zusammenhänge nicht darlegen. Derartige Kurzfassungen haben weder vor Gericht noch entsprechenden anderweitigen Behörden und sonstigen kritischen Leserkreisen Bestand.
So bestand in jenen Fällen regelmäßig die Aufgabe das jeweilige Gutachten zu prüfen und festzustellen, ob es die vorliegenden Tatsachen ausreichend berücksichtigte und die Gegebenheiten entsprechend würdigte, ob das Bewertungsverfahren an sich schlüssig durchgeführt und ob einzelne Wertansätze in nachvollziehbarer Höhe in Ansatz gebracht wurden.
Obwohl prinzipiell nicht davon ausgegangen werden kann, dass Gutachten der Korrektur, Ergänzung oder Richtigstellung bedürfen, ist eine Prüfung sinnvoll, da die Häufigkeit fehlerhafter oder unrichtiger “Wertvorschläge” nicht gerade mit der Suche nach der Nadel im Heuhaufen zu vergleichen ist.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen einer Prüfung eines vorliegenden Gutachtens eventuelle Fehler, unplausible Wertansätze und Diskrepanzen von tatsächlichen Gegebenheiten zu deren wertmäßigen Berücksichtigung festgestellt werden können.
Das Ergebnis einer Gutachtenprüfung spart Ihnen in jedem Fall Geld und Zeit, da sich Ihr Zweifel an dem vorliegenden Verkehrswertgutachten entweder als unbegründet darstellt, oder aber ein weiteres Gutachten notwendig ist, welches Ihre Interessen wahrt und welches plausibel und nachvollziehbar den Verkehrswert in einem von mir erstellten Gutachten feststellt.
Sollten Sie Zweifel an einem Ihnen vorgelegten Verkehrswertgutachten oder einen Marktwert hinsichtlich seiner Plausibilität haben – lassen Sie das Gutachten prüfen – wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Ich berate Sie gern!
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