Vorweggenommene Erbfolge – ein typisches Beispiel
Ein älteres Ehepaar möchte ihr Haus an ihren jüngsten Sohn im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übereignen (also bevor der tatsächliche Erbfall durch Tod eintritt). Dieser wiederum nimmt schon bevor er Grundstückseigentümer wird zahlreiche Veränderungen vor. So baut er neue Fenster ein, erneuert das Dach und fliest den Flur. Innerhalb von fünf Jahren versterben beide Elternteile, ohne ihre Immobilie dem Sohn tatsächlich überschrieben zu haben.
Wie viel ist die Immobilie von den Eltern nun wert? Was geschieht mit den Investitionen, die bereits durch eines der Kinder getätigt wurden? Diese Fragen stellen sich insbesondere, wenn sich mehrere Erbberechtigte uneinig sind.
Oftmals lässt sich Streit vermeiden, wenn klare Verhältnisse geschaffen wurden. Daher ist es klug, für den Fall der Vorweggenommene Erbfolge gemeinsam und rechtzeitig vorzusorgen.
Bei derartigen Auseinandersetzungen sind häufig nicht die tatsächlichen Baukosten entscheidend, sondern der Wert, den die Immobilie bei einem Verkauf erzielen könnte. Über die Frage, welchen Preis eine Immobilie am Markt erzielen kann, bestehen zumeist unzutreffende Vorstellungen. Die Betroffenen prallen insbesondere im Streitfall mit unterschiedlichen, subjektiven Ansichten aufeinander. Ausschlaggebend ist jedoch der objektive Wert der Immobilie. Der so genannte Verkehrswert gibt darüber Aufschluss. Dabei handelt es sich um den auf einen Stichtag bezogenen Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller Einflüsse im Falle eines Verkaufs am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre.
Um diesen Wert zu ermitteln im Rahmen der vorweggenommene Erbfolge, bedarf es umfangreicher Recherchen. Unter anderem sind private wie öffentlich-rechtliche Gegebenheiten sowie Eigenschaften des Grundstücks und der Baulichkeiten zu erforschen und zu analysieren.
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