Immobiliensteuer
Im Rahmen steuerlicher Angelegenheiten können durch ein Gutachten Immobiliensteuer gespart werden, da der Verkehrswert häufig geringer ist als der entsprechend den Steuergesetzen bzw. der vom Finanzamt ermittelte Wert.
Insbesondere ist dies dadurch zu begründen, dass nur eine qualifizierte Verkehrsermittlung ortsspezifische Marktverhältnisse und alle individuellen Gegebenheiten des Grundstücks ausreichend berücksichtigt.
- falsche Wertfeststellung durch das Finanzamt
- Steuerersparnis durch Teilwertabschreibung
- Freibeträge bei Schenkung und Erbe
- Entnahme von Grundstücken aus dem Betriebsvermögen
Meine Empfehlung: Lassen Sie sich von mir objektiv und neutral beraten und sparen Sie dadurch Immobiliensteuer.
Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung … hier zum Telefonkontakt/Kontaktformular.