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Freibeträge

… bei Schenkung und Erbe

Gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unterliegen Schenkungen und Erbe (auch im Rahmen der so genannten vorweggenommenen Erbfolge) der Steuerpflicht.

Die Höhe der Steuer ist insbesondere abhängig von dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker. So werden drei Steuerklassen (vergleiche auch ErbStG § 15) unterschieden:

Steuerklasse I: u.a Ehegatten, Kinder und Stiefkinder

Steuerklasse II: u.a. Geschwister, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten, Neffe und Nichte

Steuerklasse III: diejenigen die nicht unter Steuerklasse 1 und 2 erfasst sind

Die Steuer wird auf die Beträge erhoben, welche über die nachfolgend genannten Freibeträge (vergleiche auch ErbStG § 16) hinausgehen.

  • Ehegatten und Lebenspartner … 500.000 €
  • Kinder und Enkel deren Eltern bereits verstorben sind … 400.000 €
  • Enkel deren Eltern noch leben … 200.000 €
  • Eltern und Großelter bei Erbschaft … 100.000 €
  • Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister) … 20.000 €
  • Personen der Steuerklasse III (Nichtverwandte) … 20.000 €

Der vom Finanzamt festgestellte Wert der Immobilie kann zunächst die Basis der Besteuerung darstellen. Da die Wertfestestellung durch das Finanzamt erfahrungsgemäß jedoch deutlich höher als der tatsächliche Wert der Immobilie ausfällt, ist eine Bewertung d.h. die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sinnvoll. Die Möglichkeit dem Finanzamt mittels eines eigens zu diesem Zweck erstellten Gutachtens den geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen bieten die gesetzliche Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG).

Immobilienbewertung heißt in diesem konkreten Fall – Steuern sparen.

§ 198 BewG: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

„Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert“ … „niedriger ist“…“so ist dieser Wert anzusetzen. Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gelten grundsätzlich die auf Grund des § 199 Abs. 1 des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften.“

Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung … hier zum Telefonkontakt/Kontaktformular.