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Wie viel ist meine Immobilie wert?

Wie viel ist meine Immobilie wert?

Das kommt ganz darauf an, aus welcher Sicht man das Objekt betrachtet … so könnte man zumindest bei verschiedenen Grundstücksangelegenheiten denken.

Denn insbesondere bei Erbfällen oder bei Eigentumsübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge stehen sich die Beteiligten mit unterschiedlichen Beweggründen, Interessen und letztendlich unterschiedlichen Wertvorstellungen gegenüber. So fragen sich Beteiligten „wie viel ist meine Immobilie wert?“

Aber nicht die subjektive Meinung des Einzelnen bestimmt den Wert. Vielmehr hängt der objektive Wert eines Grundstücks davon ab, was ein Marktteilnehmer bereit ist, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs tatsächlich zu zahlen.

Dabei bezieht sich dieser in § 194 BauGB definierte Verkehrswert oder auch Marktwert auf einen konkreten Stichtag und berücksichtigt alle rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften.

Der Begriff Verkehrswert ist im § 194 BauGB wie folgt definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“