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grobe Werteinschätzung

Die Frage nach dem Wert eines Grundstücks stellt sich nie ohne triftigen Grund. Dennoch werde ich häufig gefragt, wie viel denn das eine oder andere Grundstück ungefähr wert sei? Eine grobe Werteinschätzung war selbst im Falle von Erbstreitigkeiten oder bei Scheidungen von Interesse. So wurde mir diese Frage gestellt, obwohl der zugrunde gelegte Wert die künftige Vermögenssituation aller  Beteiligten maßgeblich beeinflusst. Gerade deswegen drängt sich mir die Frage auf, warum man sich in derart wichtigen Angelegenheiten mit pauschalen Aussagen und Wertschätzungen zufrieden geben will. Für eine grobe Werteinschätzung kann man auch eine Münze werfen – das Ergebnis ist gleichsam zweifelhaft.

Der Markt- oder auch Verkehrswert ist kein pauschal zu ermittelnder oder grob zu schätzender Wert. Eine qualifizierte Aussage über den Wert eines Grundstückes kann nur nach einer fundierten Wertermittlung getroffen werden. Diese setzt regelmäßig und zwangsläufig umfangreiche Recherchen über baurechtliche und objektspezifische Gegebenheiten voraus, die sich von Objekt zu Objekt unterscheiden.

Meine Empfehlung: Geben Sie sich nicht mit pauschalen Antworten zufrieden, sondern lassen sie sich objektiv und neutral beraten.

Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung … hier zum Telefonkontakt/Kontaktformular.