Suche
  • Büro Bautzen: 03591 / 599 233 9
Suche Menü

Pflichtangaben zur energetischen Situation

Pflichtangaben zur energetischen Situation – sonst Abmahnung

Wie auch im Magazin des Haus-und Grundeigentümerverbandes Sachsen Ausgabe 6/2014 bekannt gegeben, wurden seit Inkrafttreten der aktuellen Energieeinsparverordnung (ENEV) am 1. Mai 2014 Abmahnungen bei Immobilienannoncen erteilt.

Diese Abmahnungen wurden mit der Unvollständigkeit der Annoncen begründet, denen die Pflichtangaben zur energetischen Situation der Immobile fehlten.

Seit dem 1. Mai 2014 ist zwingend darauf zu achten, dass folgende Angaben bei Immobilienangeboten z. B. in Zeitungen oder Internetportalen enthalten sind.

Pflichtangaben zur energetischen Situation bei Wohngebäuden

  • die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • das im Energieausweis genannte Baujahr und
  • die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse

Pflichtangaben zur energetischen Situation bei Nichtwohngebäuden

  • die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)
  • den im Energieausweis genannten Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude sowohl für Wärme als auch für Strom getrennt
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf www.enev-online.de